Schutzschirm-verfahren und präventive Sanierung

Im September 2020 veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) den Entwurf zum Sanierungsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG), welches mit dem Jahreswechsel in Kraft trat. Kernstück stellt das Unternehmensstabilisations- und Restrukturierungsgesetz – StaRUG dar, welches unter anderem die Sondersituation der COVID-19-Pandemie berücksichtigt. Es hilft Unternehmern bei der Umsetzung der Restrukturierung ihres Unternehmens außerhalb eines Insolvenzverfahrens, also ohne den Makel der Insolvenz, und bringt damit viele positive Auswirkungen mit sich. Es bietet z.B. die Möglichkeit, den Sanierungs- bzw. Restrukturierungsplan auch umzusetzen, wenn die Unterstützung nicht aller Gläubiger gewährleistet ist. Das Schutzschirmverfahren ermöglicht es, die Zustimmung dieser Gläubiger zu ersetzen und einen Restrukturierungsplan auch gegen deren Willen umzusetzen.

Unser Vorgehen

Situation

Situation

Droht einem Unternehmen durch die Krise die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist es dazu gezwungen sich neu zu strukturieren, um die Insolvenz abzuwenden. Dafür können die Instrumente des StaRUG herangezogen werden, vorausgesetzt, dass die Anzeige des Restrukturierungsvorhabens bei Gericht erfolgt und die Restrukturierungsfähigkeit gegeben ist. Alternativ besteht bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung die Insolvenzantragspflicht.

Ziel

Ziel

Ziel ist es, die Liquidität des Kundenunternehmens zu sichern, bei der vollständigen Sanierung zu unterstützen und die Insolvenz abzuwenden. Konkret helfen unsere Spezialisten bei der Erstellung eines Restrukturierungsplans, um eine vorläufige Eigenverwaltung und die frühzeitige Vorlage eines Insolvenzplans anzustreben.

Lösung

Lösung

Die Berater von ensign advisory begleiten Sanierungsvorhaben von Beginn an. Im Rahmen des Schutzschirmverfahrens unterstützen unsere Berater beim Antrag bei Gericht, um mit der Antragstellung sicherzustellen, dass ein Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit nicht gegeben und die angestrebte Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist und gestartet werden kann.

Gemeinsam erörtern wir dazu bereits vor Eröffnung des Schutzschirmverfahrens mit unseren Kunden die durch die Insolvenzordnung vorgegebenen Bedingungen, um zu entscheiden, mit welchen konkreten Sanierungsmaßnahmen das Unternehmen aus der Krise geführt werden soll. Unsere Spezialisten helfen die für jeden Kunden individuell passende Auswahl der Instrumente des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens zu identifizieren und zu beantragen. Verfahrenshilfen, welche aus der Durchführung eines gerichtlichen Planabstimmungsverfahrens, der gerichtlichen Vorprüfung zur Bestätigung des Restrukturierungsplans, der gerichtlichen Anordnung von Regelungen zur Einschränkung von Maßnahmen, der individuellen Rechtsdurchsetzung (Stabilisierung) und der gerichtlichen Bestätigung eines Restrukturierungsplans bestehen, können dabei unabhängig voneinander in Anspruch genommen werden.

Im weiteren Projektverlauf prüfen unsere Berater dann gemeinsam mit unseren Kunden laufende Aufträge, Verträge und Betriebsvereinbarungen und kündigen diese, sofern sie sich als unwirtschaftlich herausstellen. Zusätzlich untersuchen wir die Notwendigkeit der Inanspruchnahme weiterer Schutzmaßnahmen und Sonderrechte, die durch das Verfahren eingeräumt werden, wie z.B. die Übernahme von Personalkosten oder der Schutz vor Zwangsvollstreckung.

Im Rahmen des Restrukturierungsplans helfen unsere Berater ebenso bei der Neugestaltung von Forderungen und Rechten der Gläubiger und Anteilseigner. Wir unterstützen dabei die Sanierung konsequent umzusetzen und opponierende Gläubiger mittels Cramdown sowie gerichtlicher Planbestätigung zum Einlenken in den Restrukturierungsplan zu bewegen.

Ergebnis

Ergebnis

Die Berater der ensign advisory sind darauf spezialisiert, sowohl mittelständische Unternehmen als auch internationale Konzerngesellschaften innerhalb und außerhalb der Krise auf Erfolgskurs zu bringen. Insbesondere die Möglichkeiten der Sanierung unter dem Schutzschirmverfahren verlangen schnelles, entschlossenes Handeln und ein spezialisiertes Team, das auch in kritischen Situationen die richtige Lösung findet und umsetzt. Wir unterstützen auch in schwierigen Phasen, schaffen Handlungsspielräume, begleiten durch sämtliche Bereiche des Wandels und machen Unternehmen wieder zukunftsfähig. Wir entwickeln ganzheitliche und nachhaltige Lösungen, die rechtlich, steuerrechtlich sowie betriebs- und finanzwirtschaftlich aufeinander abgestimmt sind und setzen diese in Restrukturierungs- und Sanierungsprojekten zielorientiert um.

Unsere Kernkompetenzen

Erstellung eines Restrukturierungsplans

Unser erfahrenes, interdisziplinäres Beraterteam entwickelt mit Ihnen gemeinsam einen auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen und realisierbaren Restrukturierungsplan und helfen Ihnen in diesem Rahmen bei der Neugestaltung von Forderungen und Rechten der Gläubiger und Anteilseigner.

Kommunikation mit den wesentlichen Beteiligten

Unser erfahrenes Team begleitet Sie z.B. bei Gläubigerausschüssen und -Versammlungen und unterstützt Sie bei der proaktiven Kommunikation mit den wesentlichen Beteiligten, um Ihre Interessen zu vertreten und schnellstmöglich durchzusetzen.

Auswahl konkreter Instrumente des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens

Wir analysieren Ihre Situation und identifizieren mit Ihnen, die für Sie relevanten Verfahrenshilfen – gerichtliche Planabstimmung, Vorprüfung, Stabilisierung und/oder Planbestätigung. Im nächsten Schritt helfen wir ihnen die Maßnahmen beim zuständigen Restrukturierungsgericht zu beantragen.

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